centrovis GmbH-Schulungen: Teilnahme-und Angebotsbedingungen
(Stand April 2020)
I. Anmeldung
Die Anmeldung zu Schulungen erfolgt mittels Online Formular über das auf www.centrovis.com verlinkte Schulungsportal ebenfalls unter der E-Mail-Adresse contact@centrovis.com und der zentralen Telefonnummer 058 255 01 99. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. centrovis bestätigt Anmeldungen schriftlich dadurch sind sie für den Schulungsveranstalter und die Teilnehmenden verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. centrovis hat das Recht, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vor allem dann, wenn Teilnehmende nicht über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen oder die erforderliche Teilnehmeranzahl bereits erreicht ist. Des Weiteren behält centrovis sich vor auch nach erfolgter Anmeldebestätigung die Anzahl der Anmeldungen pro Firma in Rücksprache mit den Teilnehmenden zu reduzieren.
II. Preise
Die Preise sind den entsprechenden Ausschreibungen auf unserer Webseite zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Verpflegung der Teilnehmenden während der Schulungen vor Ort ist bereits – falls dies nicht in der Ausschreibung ausdrücklich anders erwähnt wird – in den Kurskosten enthalten.
III. Stornierung und Umbuchungen durch Teilnehmende
Eine Stornierung oder Umbuchung wird nur schriftlich – per E-Mail – entgegengenommen.
Für Schulungen vor Ort gelten folgende Konditionen:
- 40- 50 Tage vor Beginn 20% der Kurskosten
- 30-39 Tage vor Beginn: 50 % der Kurskosten.
- 11-29 Tage vor Beginn: 70% der Kurskosten
- 0-10 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kurskosten.
Für Online Schulungen gelten folgende Konditionen:
- 3 Tage vor Beginn kostenlos
- 0-3 Tage vor Beginn 20% der Kurskosten
Zu beachten: Diese Gebühren fallen unabhängig von den Gründen für eine Absage an und werden von centrovis in Rechnung gestellt.
Als Stornierung zählt jeder Rücktritt-auch aus Krankheitsgründen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson an der gebuchten Schulung teilnehmen zu lassen oder einen anderen Kurs zu besuchen.
IV. Änderungen am Kursangebot und an einzelnen Kursen
Kurse finden statt, wenn vier Wochen vor Schulungsbeginn eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen angemeldet ist. Sollte es im Einzelfall trotzdem nicht möglich sein, eine Schulung durchzuführen, benachrichtigt centrovis die Teilnehmenden umgehend per E-Mail oder telefonisch. centrovis hat das Recht – ohne dass Teilnehmenden daraus irgendein Anspruch erwachsen würde – eine Verkürzung der Schulungsdauer vorzunehmen, den Trainer zu wechseln, Ersatztrainer einzusetzen, Schulungsunterlagen und Inhalte geringfügig zu ändern und Kurse bis vor deren Beginn abzusagen oder den Kursbeginn zu verschieben. Von diesem Recht macht centrovis als Schulungsveranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn die für die Durchführung notwendige Teilnehmerzahl des Kurses sich kurzfristig durch Stornierungen reduziert, ein Trainer verhindert oder erkrankt ist und kein Ersatztrainer die Schulung durchführen kann. Ebenso hat centrovis das Recht, den Kursort jederzeit bei rechtzeitiger Vorankündigung an die Teilnehmenden zu verlegen.
V. Kursbestätigungen
Alle Schulungsteilnehmenden erhalten am Ende der Schulung eine schriftliche Bestätigung. Anders als ein Zertifikat ist die Bestätigung kein Qualifikationsnachweis
VI. Unterkunft
Hotelreservierungen sind – wenn notwendig – von den Teilnehmenden persönlich durchzuführen.
VII. Angebot:
externe Firmenschulungen: Die Firma, deren Mitarbeitende geschult werden, stellt die Räumlichkeiten und die Ausstattung für die Schulung zur Verfügung. centrovis als Schulungsveranstalter erstellt eine Offerte für den Kurs, in der auch die Bedingungen an die Räumlichkeiten und Ausstattung definiert sind. Der Preis für die Schulung samt allen aufgeführten Nebenleistungen im Rahmen der Schulung wird inklusive Mehrwertsteuer angegeben und gilt für die im Angebot angeführte maximale Teilnehmerzahl. Zusätzliche Teilnehmende können vom Schulungsveranstalter abgelehnt werden. Können weitere Teilnehmende zugelassen werden, erhöht sich der Preis proportional. Nicht erschienene Teilnehmende begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Schulungsunterlagen bei firmenspezifischen Seminaren nicht im Schulungspreis enthalten. Zum Preis für die Schulung kommen noch die Auslagen des Trainers und etwaiger Assistenten hinzu (effektive Reise- und Aufenthaltskosten, wie z.B. Bahn- oder Flugkosten, Taxi bzw. amtliches Kilometergeld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung). Ausgangspunkt ist der Hauptsitz von centrovis in 4133 Pratteln. centrovis führt Schulungen auf Wunsch auch an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen durch; in solchen Fällen wird ein Zuschlag von 50% auf die Schulungskosten verrechnet (bei gleicher Spesen-Regelung). Stornierungen durch die buchende Firma sind bis acht Wochen vor Schulungstermin kostenfrei. Danach werden Stornierungskosten bei Absagen innerhalb dieser Fristen verrechnet:
- ab 8 bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 10 % des Preises.
- 28 bis 8 Tage vor Beginn: 25 % des Preises.
- ab 7 Tagen vor Beginn: 100% des Preises
VIII. Haftung und Schadenersatz
Bei Ausfall einer Schulung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige Umstände und Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung der Veranstaltung. centrovis kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder von Kosten durch Arbeitsausfall verpflichtet werden. centrovis kann in eigenem Ermessen eine Alternative anbieten. Für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. centrovis haftet gegenüber den Teilnehmenden nicht bei Unfällen sowie bei Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums. Ebenso wird nicht für den Schulungserfolg gehaftet. centrovis haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen könnten. Sofern bei externen Schulungen Hard- und Software von der auftraggebenden Firma zur Verfügung gestellt werden, muss gewährleistet sein, dass diese funktionieren und den Anforderungen des Kurses entsprechen. Des Weiteren ist die zur Verfügung gestellte Infrastruktur derart abzusichern, dass durch den Trainer und/oder die Teilnehmenden keine Schäden entstehen können. centrovis haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eigener, an der Durchführung beteiligter Mitarbeitenden entstanden sind.
IX. Allgemeines
Alle Teilnehmenden haben gemäss den in der Kursausschreibung formulierten Anforderungen ein eigenes Notebook mitzubringen, bei dem sie über Administratorenrechte verfügen müssen. Die im Zuge einer Schulung von centrovis oder einem Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sind urheberrechtliches Eigentum des Erstellers oder der angegebenen Lizenzgeber. Sie stehen ausschliesslich denjenigen Personen zur persönlichen Verfügung, die am Kurs teilgenommen haben. Eine darüberhinausgehende – auch firmeninterne – Verwendung, Verbreitung und Nutzung von Kopien ist an eine vorherige, schriftliche Zustimmung des Erstellers und/oder Lizenzgebers gebunden. Teilnehmerlisten werden an die an der Durchführung einer Schulung beteiligten Mitarbeitenden, beauftragte externe Kursleiter oder Trainer von Herstellern/Schulungspartnern weitergegeben. Werden zu Informations- oder Werbezwecken persönliche Angaben der Teilnehmenden öffentlich, geschieht dies in Absprache mit den entsprechenden Teilnehmenden. Darüber hinaus gibt centrovis generell keinerlei Auskünfte über persönliche Angaben, das Verhalten oder die Fortschritte einzelner Schulungsteilnehmenden. Dies gilt für alle Arten von Schulungen – auch im Rahmen externer Firmenschulungen. Zusätzlich zu unseren Ausbildungsbedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der centrovis GmbH.