Allgemeine Geschäftsbedingungen der centrovis GmbH

(Stand April 2020)

0 Allgemeines

0.1 Die centrovis GmbH erbringt verschiedenste Dienstleistungen im
Informatik- und Sicherheitsbereich und ist autorisierter
Wiederverkäufer diverser Hard- und Softwareprodukte. Mit
„centrovis“ ist nachfolgend die centrovis GmbH mit Sitz in Pratteln,
Baselland gemeint.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle
Vertragsverhältnisse zwischen centrovis und deren Kunden
Anwendung. centrovis behält sich das Recht vor, diese AGB zu
ergänzen, zu revidieren oder abzuändern, mit Wirkung jeweils für
das nächste Projekt und alle darauffolgenden Projekte. Die AGB
werden jeder Offerte im aktuellen Stand beigelegt, welche
Gültigkeit besitzt.

1.2 Abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen zwischen
centrovis und dem Kunden, insbesondere in Verträgen und
zugehörigen Anhängen, gehen den AGB vor.

2 Rechte und Pflichten der centrovis

2.1 centrovis ist verpflichtet, die Leistungen gemäss Vertrag zu
erbringen. Ferner verpflichtet sich centrovis, eine kompetente
Ansprechperson gegenüber dem Kunden zu bezeichnen.

2.2 centrovis verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen über den
Datenschutz (namentlich gemäss Bundesgesetz über den
Datenschutz (DSG) und der dazugehörigen Verordnung)
einzuhalten und diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern, anderen
Hilfspersonen und Dritten, zu überbinden.

2.3 centrovis haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wandelung-,
Minderungs-, Nachbesserungs- und Schadenersatzansprüche gegen
centrovis sind ausgeschlossen, sofern die Mängel nicht auf
vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen sind.
Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innert 6
Monaten. In allen Fällen von Mängeln hat centrovis das Recht, diese
zuerst innert einer angemessenen Frist auf eigene Kosten zu
beheben. Insbesondere übernimmt centrovis keine Haftung für
Schäden, die durch Lieferverzögerungen bei ihren Unterlieferanten
entstehen. Dies gilt für alle Arten von Vertragsverhältnissen
zwischen centrovis und deren Kunden.

2.4 centrovis haftet nicht für Schäden, welche durch Veränderung der
von centrovis installierten Systeme hervorgerufen wurden. Das
betrifft insbesondere den Eingriff von Drittanbietern oder
Software-Partner des Kunden. Die offiziellen Geschäftszeiten von
centrovis sind an Werktagen von 08.30 bis 17.00 Uhr. An Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Sitz von centrovis
erbringt centrovis in der Regel keine vertraglichen Leistungen. Auf
die gesetzlichen Feiertage am Ort des Kunden wird auf
ausdrücklichen Wunsch versucht Rücksicht zu nehmen. Sollte die
vertraglich vereinbarte Erfüllungsfrist durch Rücksichtnahme auf
solche Feiertage am Ort des Kunden nicht eingehalten werden
können, so hat der Kunde auf die Rücksichtnahme auf diese
Feiertage seitens der centrovis zu verzichten oder einer
entsprechenden Verlängerung der Erfüllungsfrist zuzustimmen.

2.5 Supporteinsätze, welche schnellstmögliches Erscheinen von
centrovis beim Kunden erfordern, werden als Notfalleinsatz
bezeichnet. Bei Notfalleinsätzen garantiert centrovis, sofern im
Rahmen eines Supportvertrages nicht anders festgehalten,
Reaktionszeiten von 5 Arbeitstagen.

2.6 centrovis gilt auf allen von ihr erstellten Systemen und Produkten
als Urheber und behält sich das Recht vor, dies entsprechend zu
vermerken. Ausserdem wird ohne Gegenwunsch des Kunden
centrovis als technischer Kontakt vermerkt.

3 Rechte und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat das Recht, von centrovis jederzeit Rechenschaft über
den Stand und Gang der Vertragserfüllung zu verlangen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen über den
Datenschutz (namentlich gemäss Bundesgesetz über den
Datenschutz (DSG) und der dazugehörigen Verordnung)
einzuhalten und diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern, anderen
Hilfspersonen und Dritten, zu überbinden.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Vertragsabwicklung
mitzuwirken. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, eine
kompetente Ansprechperson gegenüber centrovis zu bezeichnen
und centrovis alle für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten
notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen in geeigneter
Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, Ausnahmezustände und Fehlverhalten
in den von centrovis gelieferten Hard- und/oder
Softwarekomponenten zu dokumentieren, centrovis über diese
Beobachtungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und diese Daten
zur Verfügung zu stellen.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, Schaden und Mehrkosten zu tragen, die
durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht entstanden sind.
Dies gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, für entstandene
Mehrkosten durch Wartezeiten und vergebliche Aufwendungen wie
z.B. Fahrten zu Kunden oder Terminvorbereitungen, wenn der
Kunde die ungenügende Information über Terminabsagen, -
Verschiebungen oder ähnliches an die centrovis zu vertreten hat.

3.6 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er verpflichtet ist, für die
Sicherheit seiner Daten zu sorgen. Der Kunde erkennt ferner an,
dass centrovis voraussetzt, dass der Kunde regelmässige
Datensicherungen anfertigt. centrovis haftet für den Verlust von
Daten des Kunden nur insofern und nur in dem Umfang, als der
Datenverlust nicht durch sorgfältige Datensicherung und
Datensicherheit seitens des Kunden vermeidbar ist.

3.7 Der Kunde verpflichtet sich, jegliche von centrovis vertragsgemäss
angebotene Leistung unverzüglich entgegenzunehmen. Verweigert
der Kunde in ungerechtfertigter Weise die Annahme der gehörig
angebotenen Leistung der centrovis oder die Vornahme der dem

Kunden obliegenden Vorbereitungshandlung, insbesondere das
Bereitstellen von Passwörtern oder die Gewährung des Zutritts zu
den entsprechenden Räumlichkeiten, ohne welche centrovis den
Vertrag zu erfüllen nicht imstande ist, so ist centrovis berechtigt, die
geschuldeten Produkte und/oder Waren auf Gefahr und Kosten des
Kunden bei centrovis oder bei einem Dritten zu lagern, oder sich
durch Hinterlegung von der Verbindlichkeit zu befreien. Ferner ist
centrovis im Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden oder der
Nichtvornahme einer dem Kunden obliegenden
Vorbereitungshandlung berechtigt, eine angemessen kurze
Nachfrist zu setzen und nach unbenütztem Ablauf dieser Frist vom
Vertrage zurückzutreten und Ersatz des ihr entstandenen Schadens
zu verlangen.

3.8 Der Kunde hat die von centrovis abgelieferten Arbeitsergebnisse
und Produkte innert angemessener Frist, spätestens einem Monat
seit der Ablieferung sorgfältig und fachmännisch zu prüfen, zu
genehmigen oder unter detaillierter Angabe allenfalls vorhandener
Mängel schriftlich zu beanstanden. Unterbleibt eine entsprechende
Erklärung innerhalb der erwähnten Frist, gelten die
Arbeitsergebnisse und Produkte als genehmigt.

3.9 Ein frühzeitiger Rücktritt des Kunden vor der Fertigstellung eines
Projektes ist nur gegen volles Entgelt für das bisher Geleistete und
gegen volle Schadloshaltung von centrovis zulässig.

3.10 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von centrovis gemäss
Kapitel 4. AGB zu bezahlen.

3.11 Der Kunde wahrt die Sachen- und Immaterialgüterrechte der ihm im
Zuge der Erbringung der vertraglichen Leistung durch centrovis
oder eines Subunternehmens überlassenen Sachen, insbesondere
Software und Daten. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, den er
durch schuldhaft Verletzung dieser Bestimmung verursacht.

3.12 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Lizenzrechte der
entsprechenden Inhaber zu wahren und die dem Kunden gelieferte
Software ausschliesslich in dem im entsprechenden Lizenzvertrag
aufgeführten Rahmen zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere
verantwortlich für die Einhaltung der Anzahl erteilten Lizenzen.

3.13 Wird der Kunde von der centrovis auf fehlende oder mangelhafte
Lizenzen aufmerksam gemacht, so ist er verpflichtet, unverzüglich
entsprechende Abklärungen beim Inhaber der betreffenden
Immaterialgüterrechte zu treffen und allfällige Lizenzverträge
abzuschliessen oder aber auf die weitere Benützung der
entsprechenden Produkte zu verzichten.

3.14 Ohne schriftlichen Gegenwunsch erteilt der Kunde centrovis die
Befugnis, Namen und Kennzeichen des Kunden sowie die für den
Kunden erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden.

3.15 Ohne schriftlichen Gegenbericht stimmt der Kunde im Falle eines
Webseiten-Projektes zu, dass auf der Startseite seines Webauftritts
ein dezenter Hyperlink zu centrovis.com platziert wird.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die im Vertrag vereinbarten Preise und Entschädigungen für
Lieferungen und Dienstleistungen verstehen sich mangels
anderslautender Vereinbarung exklusive aller gesetzlichen Steuern
und Abgaben. Der Kunde trägt das Risiko nachträglicher
Veränderung und/oder Erweiterung von Steuern und Abgaben.
Sollte eine nachträgliche Veränderung und/oder Erweiterung der
Steuern und Abgaben Einfluss auf den Vertrag zwischen centrovis
und dem Kunden haben, so hat der Kunde die anfallende
Preisdifferenz zu tragen.

4.2 Ist die vertraglich geschuldete Leistung nicht am Orte der centrovis
zu erbringen, so verrechnet centrovis dem Kunden CHF 0.80 pro
zurückgelegtem Wegkilometer zur Deckung ihrer Unkosten. Muss
centrovis im Zuge der Vertragserfüllung dem Kunden Ware liefern
und kann sie diese nicht im Rahmen einer Kundenvisite ohne
unverhältnismässigen Aufwand mit sich führen, so hat der Kunde
allfällige Transportkosten (Verpackung, Porto, Frachtkosten etc.)
zusätzlich zu tragen. centrovis hat sich in diesem Falle für eine
Transportvariante zu entscheiden, die möglichst zweckmässig und
kostengünstig ist.

4.3 Hardware und Software werden in der Regel nach
Bestellungseingang dem Kunden fakturiert. Dienstleistungen
werden periodisch oder nach Abschluss des Projektes abgerechnet
und dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.4 Dienstleistungsabonnemente und Serviceabonnemente werden
dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit in Rechnung
gestellt.

4.5 Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 20 Tage ab Erhalt der
Rechnung durch den Kunden. Die in Rechnung gestellten Beträge
sind netto zu verstehen. Anderslautende schriftliche
Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

4.6 Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist behält sich centrovis vor,
sämtliche Dienstleistungen des Kunden einzustellen. Ausserdem
wird der durch Zahlungsverzug entstandene Mehraufwand dem
Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

5 Teilnichtigkeit / anwendbares Recht / Gerichtsstand

5.1 Ergänzungen oder Abänderungen der Verträge zwischen centrovis
und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung in den Verträgen zwischen centrovis und
dem Kunden unwirksam sein oder werden, so gilt an deren Stelle
eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den
Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche
gilt im Falle einer Regelungslücke.

5.2 Auf die Verträge zwischen centrovis und dem Kunden ist
ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Anderslautende
schriftliche Vereinbarungen in den Verträgen zwischen centrovis
und dem Kunden sind vorbehalten.

5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus den vertraglichen
Beziehungen zwischen centrovis und dem Kunden entstehen, ist
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West (Arlesheim).